Flüchtlingsbeauftragte der Stadt Schelklingen
Die Flüchtlingsbeauftragte der Stadt Schelklingen, Frau Christine Hepperle, steht Ihnen gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Ihr Büro finden Sie im Schelklinger Rathaus.
Telefon: | 07394 248 24 |
Mobil: | 0176 111 248 24 |
Email: | hepperle(at)schelklingen.de |
Sprechzeiten:
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Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
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Donnerstag 8:00 Uhr - 12.00 Uhr
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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Montag und Mittwoch nach Vereinbarung | |
Postanschrift: | Helferkreis Asyl |
Frau Hepperle | |
Stadt Schelklingen | |
Marktstraße 15 | |
89601 Schelklingen |
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie Frau Hepperle nur zu den üblichen Bürozeiten über Ihr Handy erreichen können. In dringenden Fällen hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf der Mailbox.
Aufgabenbeschreibung
Die Aufgaben der Flüchtlingsbeauftragten sind vielfältig. Rund um das Thema Flüchtlinge und Asyl ist sie Ansprechpartnerin für:
- Flüchtlinge | Hilfe beim Schriftverkehr mit Ämtern etc., Briefe erläutern, Anträge stellen/ausfüllen, Verlängerung der Ausweispapiere; Ehrenamtliche für Behördengänge organisieren; Vermittlung von Sprachkursen, Praktikumsplätzen, Arbeitsstellen, Wohnungen |
- Ehrenamtliche | Unterstützung bei ihrer Arbeit; Sammeln und Weiterleiten von Information über Förderprogramme für Flüchtlinge und Ehrenamtliche |
- Bevölkerung | Fragen, Sorgen, Beschwerden im Zusammenhang mit Flüchtlingen |
- Sprachschulen | Organisation der Kursteilnahme |
- Betriebe | Organisation von Praktika |
- Ärzte, Krankenhäuser | Kontakt, Information, Organisation |
- Schulen | z. B. Organisieren von Elterngesprächen mit Dolmetscher, Informationen über geeignete Beratungsstellen speziell für Probleme mit Flüchtlingskindern |
- Kindergärten | Unterstützung des Personals durch Vermittlung von Beratern (Experten im Bereich Arbeit mit Flüchtlingskindern) |
- Landratsamt | Kostenübernahme, Abrechnungen von Mieten und Nebenkosten, Erstausstattung und Pauschalen; Klärung von speziellen Sachverhalten, z. B. wenn Flüchtlinge ihre monatliche Unterstützung nicht bekommen |
- Jobcenter | Kostenübernahme, Fördermaßnahmen |
- Ausländeramt | in Problemfällen, z.B. wenn der Aufenthaltsort eines Flüchtlings unklar ist |
Des weiteren nimmt die Flüchtlingsbeauftragte Sachspenden an, schlichtet bei Konflikten zwischen Flüchtlingen, zwischen Flüchtlingen und Ehrenamtlichen und zwischen Ehrenamtlichen. Sie sucht und verwaltet die Flüchtlingsunterkünfte. Sie kümmert sich auch um eine eventuell notwendige Einweisung des anerkannten Flüchtlings in die Obdachlosigkeit.